Nov
22
Abgelegt unter: Rürup Rente
Hinsichtlich der Rürup Renten Besteuerung müssen zwei verschieden Zeiträume betrachtet werden. Zunächst wird man für die eigene Rürup Rente Geld investieren, dies geschieht in der sogenannten Ansparphase der Rürup Rente. Die darauffolgende Phase, wenn Sie sich diese monatlich auszahlen lassen, wird allgemeinhin als Auszahlphase bezeichnet. Die müssen nur während dieser Auszahlphase für Ihre Rürup Rente Steuern zahlen, die sich dann nach Ihrem persönlichen Steuersatz richtet.
Während der Ansparphase entfällt die Besteuerung Rürup Rente also grundsätzlich. Zusätzlich können Personen, die auf eine Rürup Rente sparen, die Beiträge als Sonderausgaben deklarieren und somit bei Ihrer Erklärung zur Einkommenssteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Diese Sonderausgaben werden somit auf ihr Einkommen angerechnet, wodurch Sie während der Ansparphase sogar Steuern sparen.
Allerdings sind die Rürup Beträge, die sie als Sonderausgaben anrechnen lassen können begrenzt. Singles dürfen sich pro Jahr bis zu 20.000 € und Ehepaare folglich bis zu 40.000 € hinsichtlich der Besteuerung anrechnen lassen. Im Moment dürfen Sie jedoch nicht die Komplettsumme Ihrer Beiträge absetzen, sondern "nur" 70 Prozent (Stand 2010). 2011 sind es bereits 72%. Der Anteil steigt pro Jahr um 2% wodurch im Jahr 2025 100 Prozent der Riester Beiträge steuerlich geltend gemacht werden dürfen.
Während der Auszahlungsphase richtet sich das zu versteuernde Einkommen nach dem persönlichen Einkommenssteuergesetz. Folglich müssen dann die monatlichen Renteneinkünfte aus der angesparten Rürup Rente, genauso wie möglicherweise eingenommene Mieten, voll der Einkommenssteuer als Einnahmen aufgeführt werden.
Genauso wie bei der Anrechnung der Rürup Beiträge als Sonderausgaben werden jedoch aktuell monatliche Rentenzahlungen nur zu 60 % (Stand 2010) besteuert. Gleichermaßen steigt der stuerpflichtige Anteil jährlich bis zum Jahr 2020 um 2 Prozent, danach nur noch um 1 Prozent pro Jahr. Eine 100%ige Besteuerung der Rürup Renteneinnahmen findet somit erst im Jahr 2040 statt.
Letztlich bleibt festzuhalten, dass aufgrund dieser nachgelagerten Besteuerung-Rürup-Rente die Anleger bares Geld sparen. Während der Ansparphase wird das zu versteuernde Einkommen verringert und erst später während der Auszahlungsphase als zu versteuerndes Einkommen angerechnet.
Allerdings sind die Rürup Beträge, die sie als Sonderausgaben anrechnen lassen können begrenzt. Singles dürfen sich pro Jahr bis zu 20.000 € und Ehepaare folglich bis zu 40.000 € hinsichtlich der Besteuerung anrechnen lassen. Im Moment dürfen Sie jedoch nicht die Komplettsumme Ihrer Beiträge absetzen, sondern "nur" 70 Prozent (Stand 2010). 2011 sind es bereits 72%. Der Anteil steigt pro Jahr um 2% wodurch im Jahr 2025 100 Prozent der Riester Beiträge steuerlich geltend gemacht werden dürfen.
Während der Auszahlungsphase richtet sich das zu versteuernde Einkommen nach dem persönlichen Einkommenssteuergesetz. Folglich müssen dann die monatlichen Renteneinkünfte aus der angesparten Rürup Rente, genauso wie möglicherweise eingenommene Mieten, voll der Einkommenssteuer als Einnahmen aufgeführt werden.
Genauso wie bei der Anrechnung der Rürup Beiträge als Sonderausgaben werden jedoch aktuell monatliche Rentenzahlungen nur zu 60 % (Stand 2010) besteuert. Gleichermaßen steigt der stuerpflichtige Anteil jährlich bis zum Jahr 2020 um 2 Prozent, danach nur noch um 1 Prozent pro Jahr. Eine 100%ige Besteuerung der Rürup Renteneinnahmen findet somit erst im Jahr 2040 statt.
Letztlich bleibt festzuhalten, dass aufgrund dieser nachgelagerten Besteuerung-Rürup-Rente die Anleger bares Geld sparen. Während der Ansparphase wird das zu versteuernde Einkommen verringert und erst später während der Auszahlungsphase als zu versteuerndes Einkommen angerechnet.
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