Neben den staatlichen Zulagen zur privaten Rentenversicherung, Fond- oder Banksparplänen, können Sie mit einem Riester geförderten Bausparvertrag auch in den Genuss staatlicher Zulagen kommen. Mit dem Inkrafttreten des Eigenheimrentengesetzes werden von Ihnen selbst genutzte Immobilien durch staatliche Zulagen und mögliche Steuerersparnisse staatlich subventioniert. Bei Ihrem Bausparvertrag besteht also die Chance auf Förderung, sofern es sich um einen riesterwürdigen Bausparer handelt und als Riester zertifiziert gekennzeichnet sind.
Der Riester Bausparvertrag
Alle großen Bausparkasse haben mittlerweile riesterfähige Verträge im Portfolio. Neben dem Riester-Bausparer können aber auch andere Formen der Baufinanzierung gefördert werden. Darunter fallen Hypothekendarlehen als klassiche Baufinanzierung, wie bereits genannt Bausparverträge sowie auch Kombikredite aus einem Bausparvertrag und einem tilgungsfreien Darlehen, sogenannte Konstantmodelle. Allerdings bekommen diese nur dann die Riester Zertifizierung, falls die gewählte Bausparkasse den effektiven Zinssatz für die volle Finanzierung offenlegt. Die Angabe des Gesamteffektivzinses reicht hierfür leider nicht aus.
Förderungsvoraussetzungen:
Daraus ist ersichtlich, dass sowohl die Beiträge zur Tilgung einer Baufinanzierung gleichermaßen durch staatlicher Zulagen gefördert werden, wie das Ansparen in einen "normalen" Riester Sparvertrag. Die Bedingungen für die Förderung einer Baufinanzierung sind analog zur Wohn Riester Förderung:
- Geförderte Immobilie muss Hauptwohnsitz sein, bzw. den Lebensmittelpunkt bilden
- Im Falle eines Verkaufs, müssen in Anspruch genommene Steuerersparnisse der monatlichen Beiträge in den Bausparvertrag an den Fiskus zurückgezahlt werden, es sei denn:
- man erwirbt innerhalb von vier Jahren neues Wohneigentum oder ein lebenslanges Wohnrecht in einem Seniorenheim
- Man schichtet die geförderten Beiträge in einen normalen Riester Vertrag um
- Man muss aus beruflichen Gründen umziehen und vermietet das Wohneigentum befristet maximal bis zum 67. Lebensjahr, danach muss dieses wieder persönlich genutzt werden
Die Besteuerung der Riester Bausparverträge
Die Besteuerung der Riester Förderung erfolgt nachgelagert. Die monatlichen Beiträge zum "Einzahlen" sind steuerfrei, wohingegen die Auszahlungen eben dieser während der Rente versteuert werden müssen. Bei der Wohn Riester gibt es keine monatlichen Auszahlungen. Dieses Problem wird mit Hilfe eines fiktiven "Wohnförderkontos" gelöst, auf dem alle geförderten Beiträge verbucht und mit 2 Prozent pro Jahr verzinst werden. Zu Beginn des Renteneintritts hat dann der Wohneigentümer zwei Möglichkeiten. Entweder er versteuert den erreichten "Kontostand" in konstanten Raten bis zu seinem 85. Lebensjahr oder auf einmal zum Renteneintritt. Für Letzteres erhält er einen Abzinseffekt aufgrund dieser Einmalzahlung, die das zu versteuernde Vermögen des "Wohnförderkontos" um 30 Prozent reduziert.
Weitere Beiträge.
Zu den Nachteilen der Wohn Riester Förderung
Für wen lohnt sich die Riester Wohnförderung?
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